Einstellen Oder Outsourcen?

Einstellen Oder Outsourcen?

In vielen Unternehmen gibt es personelle Engpässe, das hat sich leider in den letzten Jahren nicht geändert. Der demografische Wandel trägt auch seinen Teil dazu bei.

Was sich jedoch geändert hat, ist die Vielfalt an Lösungen, die einem Unternehmer neben einer Festanstellung geboten wird. Und hier spreche ich nicht von einem zweijährigen Praktikumsangebot.

Es stellt sich also auch die Frage, ob man sofort jemanden einstellen muss. Wenn ja, mit was für einem Vertrag? Oder wäre auch eine temporäre Unterstützung ausreichend?

In diesem Artikel erläutere ich in einer Übersicht nicht nur die klassischen Arbeitsverhältnisse, sondern auch einige andere Lösungen und zudem diverse Quellen um temporäre externe Unterstützung zu finden.

Klassische Arbeitsverhältnisse

  • Als geringfügige Beschäftigungen (meistens als Nebenjob) werden Mini-Jobs (monatlich bis zu €450 Vergütung) oder sonst Niedriglohnjobs (€450-€850 monatliche Vergütung) angeboten.
  • Kurzfristige Beschäftigungen gelten für einen Zeitraum bis zu 2 Monaten oder bis zu 50 Arbeitstage im Jahr.
  • Teilzeitarbeit anzubieten ist nur möglich, wenn mindestens 15 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sind, und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
  • Befristete Arbeitsverhältnisse: Für einen solchen Vertrag muss ein sachlicher Grund vorliegen, wie zum Beispiel Saisonarbeit. Eine Ausnahme sind die ersten vier Jahre nach Unternehmensgründung, in der befristete Verträge ohne Begründung von bis zu vier Jahren abgeschlossen werden können.
  • Vollzeitbeschäftigung. Dieses Arbeitsverhältnis beinhaltet die gesamte Arbeitszeit des Arbeitnehmers für eine unbefristete Dauer.
  • Telearbeit kann jeder Zeit und jedem Mitarbeiter angeboten werden. Der Arbeitsplatz ist in der Regel entweder zu Hause oder bei einem Kunden.
  • Leiharbeit ermöglicht es einer Firma einen Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber für einer vorübergehende Zeit zu beschäftigen.

Ausbildungsplätze und Praktika

Es gibt gleichermaßen noch andere Arten von Unterstützung, die kein Arbeitsverhältnis beinhalten:

  • Praktika ermöglichen eine Vertiefung von Fachkenntnissen innerhalb einer bestimmten Dauer. Nach deutscher Rechtsprechung sind Praktikanten keine Arbeitnehmer.
  • (Berufs-)Ausbildungen dienen den Interessenten dazu praktische Inhalte vermittelt zu bekommen, um nach einer Abschlussprüfung den Beruf vollständig ausüben zu können.
  • Volontariate werden auch als eine Art von Ausbildung angeboten, die aber nicht unter die gesetzlich geregelten Ausbildungen fallen.

Formen der kurzfristigen externen Unterstützung

Bei manchen Firmen ist eine externe Unterstützung durchaus sinnvoll. Es hängt jedoch ganz von den Plänen, den Ressourcen und der Branche ab.

So kann es sich lohnen, externe Unterstützung für spezifische und punktuelle Fachthemen zu engagieren, wie zum Beispiel für den Aufbau einer Homepage, oder für die Erstellung eines Firmenvideos. Für Dienstleistungen, die nicht vor Ort erledigt werden müssen, und auch keinen längeren fachlichen Austausch beinhalten, sind Outsourcing-Webseiten wie Elance, Guru oder Twago sehr hilfreich.

Für andere Arten von Dienstleistungen, wie zum Beispiel die inhaltliche Pflege der Homepage können, unter anderem, lassen sich Freiberufler engagieren.

Ebenso können Virtuelle Assistenten bei diversen administrativen Aufgaben unterstützen. Dieses kann von Vorteil sein, wenn man Schwierigkeiten hat jemanden zu finden, aber aktuell Unterstützung benötigt. Zu bekannten Anbietern (auch) in deutscher Sprache gehören eAssistentin und Mein-virtueller-Assistent. Im englischsprachigen Raum ist Virtual Staff Finder sehr beliebt.

Ihre Meinung?

Was für eine Art von Unterstützung macht für Ihr Unternehmen gerade Sinn? Gibt es eine Alternative, falls die Festanstellung gerade nicht möglich ist? Wie gehen Sie mit den Engpässen um? Schreiben Sie einen kurzen Kommentar!

 

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